Auflagen von Baueingaben
Aufgrund vieler positiven Rückmeldungen, wurde entschieden, dass die öffentlichen Planauflagen weiter via Homepage einsehbar sind. Das Baugesuch kann auch während den ordentlichen Öffnungszeiten oder gegen Voranmeldung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Baugesuch Nr. 24.02-10
Bauherr: Oettli Walter, Schulstrasse 4, 9565 Bussnang
Bauvorhaben: Schnitzelheizung mit Remise, bestehende Nebenbauten
Projektverfasser: Fuhrer & Venuti GmbH, Frauenfelderstrasse 4, 9545 Wängi
Parz. Nr. / Ort: 138 / Schulstrasse 4, 9565 Bussnang
Auflagefrist: 19.04.2024 bis 08.05.2024
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
oder Homepage www.bussnang.ch
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Einsprache: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.
Baugesuch Nr. 24.02-08
Bauherr: Wettstein Emanuel und Fabienne, Steig 13b, 8535 Herdern
Bauvorhaben: Sanierung und Anbau
Projektverfasser: G2 Architekten AG, Scherzingerstrasse 4, 8595 Altnau
Parz. Nr. / Ort: 7226 / Am Bergli 2+4, 9565 Rothenhausen
Auflagefrist: 05.04.2024 bis 24.04.2024
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
oder Homepage www.bussnang.ch
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Einsprache: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.