Auflagen von Baueingaben

Aufgrund vieler positiven Rückmeldungen, wurde entschieden, dass die öffentlichen Planauflagen weiter via Homepage einsehbar sind. Das Baugesuch kann auch während den ordentlichen Öffnungszeiten oder gegen Voranmeldung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar. 


Gesuch Nr. 26.03-20

 

Bauherr: Wiederkehr Dominic und Carina, Langwiesenstrasse 3, 9503 Lanterswil

 

Bauvorhaben: Neubau Pergola 4.40 x 4.30 x 2.50 m, Ersatz Hecke durch Holzwand 1.80m, Ersatz und Umplatzierung Entwässerungsschacht

-->Auflage (PDF)

 

Projektverfasser: Wiederkehr Dominic und Carina, Langwiesenstrasse 3, 9503 Lanterswil

 

Parz. Nr. / Ort: 2231 / Langwiesenstrasse 3, 9503 Lanterswil

 

Auflagefrist: 13.03.2026 - 01.04.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.  


Gesuch Nr. 26.03-18

 

Bauherr: Oppikofer Peter, Unteroppikon 22, 9565 Oppikon

 

Bauvorhaben: Umbau Garage, zwei neue Rolltore, Erneuerung Fassade Südseite und neuer Zugang ins Lager

--> Auflage (PDF)

 

Projektverfasser: Egger Partner AG, Thurbruggstrasse 13a, 9215 Schönenberg

 

Parz. Nr. / Ort: 5089 / Unteroppikon 22, 9565 Oppikon

 

Auflagefrist: 13.03.2026 - 01.04.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.  


Gesuch Nr. 26.03-17

 

Bauherr: Poltermann Jens und Evelyn, Oberer Wingert 10, 9517 Mettlen

 

Bauvorhaben: Neubau Pergola aus Aluminium in Ral 7016 und ds Dach in Ral 9016

--> Auflage (PDF)

 

Projektverfasser: Poltermann Jens und Evelyn, Oberer Wingert 10, 9517 Mettlen

 

Parz. Nr. / Ort: 3395 / Oberer Wingert 10, 9517 Mettlen

 

Auflagefrist: 13.03.2026 - 01.04.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.  


Gesuch Nr. 26.03-16

 

Bauherr: Kiser André und Agatha, Reuti 4, 9517 Mettlen

 

Bauvorhaben: Einbau Balkontüre und Erstellung Balkon

--> Auflage (PDF)

 

Projektverfasser: Vettiger Stahlbau AG, Hörnlistrasse 12, 8360 Eschlikon

 

Parz. Nr. / Ort: 6019 / Reuit 6, 9517 Mettlen

 

Auflagefrist: 06.03.2026 - 25.03.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.  


Entscheid Verkehrsanordnung, Gesuch Nr. 26.01-04

 

Bauherr: Politische Gemeinde Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang

 

Bauvorhaben: Fahrverbot, Freigabe schnelle E-Bikes

-->  Auflage (PDF)

 

Parz. Nr. / Ort: 2034 / Stehrenberg, Flurstrasse Sodewis, Verbindungsstrasse Ghürst Himmenreich

 

Auflagefrist: 27.02.2026 - 18.03.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.


Entscheid Verkehrsanordnung, Gesuch Nr. 26.01-06

 

Bauherr: Politische Gemeinde Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang

 

Bauvorhaben: Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

--> Auflage (PDF)

 

Parz. Nr. / Ort:  Neuberg Friltschen

 

Auflagefrist: 27.02.2026 - 18.03.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

 


Entscheid Verkehrsanordnung, Gesuch Nr. 26.01-07

 

Bauherr: Politische Gemeinde Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang

 

Bauvorhaben: Zonenhöchstgeschwindigkeit 30km/h

--> Auflage (PDF)

 

Parz. Nr. / Ort: Schulstrasse Friltschen

 

Auflagefrist: 27.02.2026 - 18.03.2026

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.


 

Gemeindeverwaltung

Schulstrasse 1
9565 Bussnang
071 626 58 10
admin@bussnang.ch

Öffnungszeiten:
Montag- bis Freitagmorgen
08.00 – 11.45 Uhr

Montagnachmittag
13.30 – 18.00 Uhr

Dienstag- und Donnerstagnachmittag
13.30 – 17.00 Uhr

Am Mittwoch- und Freitagnachmittag
bleibt der Schalter, resp. die Verwaltung geschlossen.