Auflagen von Baueingaben
Aufgrund vieler positiven Rückmeldungen, wurde entschieden, dass die öffentlichen Planauflagen weiter via Homepage einsehbar sind. Das Baugesuch kann auch während den ordentlichen Öffnungszeiten oder gegen Voranmeldung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Gesuch Nr. 25.10-55
Bauherr: Boamah Mavis, Reuti 11, 9517 Mettlen
Bauvorhaben: Neubau Luft-Wasser Wärmepumpe
Projektverfasser: Prandini AG, Weststrasse 14, 8570 Weinfelden
Parz. Nr. / Ort: 6002 / Reuti 11, 9517 Mettlen
Auflagefrist: 24.10.2025 - 12.11.2025
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
oder Homepage www.bussnang.ch
Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.
Gesuch Nr. 25.10-56
Bauherr: Politische Gemeinde Bussnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
Bauvorhaben: Vollausbau Fahrbahn Oberoppikon inklusiv Anpassungen und neue Beleuchtungsstandorte
Projektverfasser: ITK Bauingenieure GmbH, Fliegeneggstrasse 3, 9555 Tobel
Parz. Nr. / Ort: 5046, 5059 / Oberoppikon, 9565 Oppikon
Auflagefrist: 31.10.2025 - 19.11.2025
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang
oder Homepage www.bussnang.ch
Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.

