Auflagen von Baueingaben
Aufgrund vieler positiven Rückmeldungen, wurde entschieden, dass die öffentlichen Planauflagen weiter via Homepage einsehbar sind. Das Baugesuch kann auch während den ordentlichen Öffnungszeiten oder gegen Voranmeldung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Gesuch Nr. 26.07-48
Bauherr: Keller Stefan und Okle Lea, Hauptstrasse 8, 9517 Mettlen
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe Luft-/Wasser
--> Auflage (PDF)
Projektverfasser: Stäheli und Imhof AG, Langenrainstrasse 3, 8583 Göttighofen
Parz. Nr. / Ort: 3091 / Hauptstrasse 8, 9517 Mettlen
Auflagefrist: 07.08.2026 bis 26.08.2026
Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang oder Homepage www.bussnang.ch
Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.

