Auflagen von Baueingaben

Aufgrund vieler positiven Rückmeldungen, wurde entschieden, dass die öffentlichen Planauflagen weiter via Homepage einsehbar sind. Das Baugesuch kann auch während den ordentlichen Öffnungszeiten oder gegen Voranmeldung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Detailangaben und nötige Betriebsdaten sind nur im Auflagedossier auf der Gemeindeverwaltung einsehbar. 

 


Gesuch Nr. 25.04-29

 

Bauherr: Hofer Mario, Pestalozzistrasse 8, 8570 Weinfelden

 

Bauvorhaben:  Neubau 3.5-Zimmer EFH mit Garage und PV-Anlage, Abbruch von bestehender Garage, Erstellung von zwei Gartenhäuser

-->Beschrieb (pdf), Gesuch (pdf), Pläne (pdf)

 

Projektverfasser: Altwegg Oberhänsli AG, Falkenstrasse 27, 8570 Weinfelden

 

Parz. Nr. / Ort: 304 / Thurberg 7, 9565 Bussnang

 

Auflagefrist: 26.09.2025 - 15.10.2025

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang

oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.

 


Gesuch Nr. 25.09-52

 

Bauherr: Lüthi Raphael und Scherrer Désirée, Untermattstrasse 7, 8370 Sirnach

 

Bauvorhaben:  Neubau 4.5-Zimmer EFH mit Luft-/Wasser Wärmepumpe und PV-Anlage

--> Gesuch (pdf), Pläne (pdf)

 

Projektverfasser: Bissegger Schoch Architekten AG, Hardstrasse 18, 9548 Matzingen

 

Parz. Nr. / Ort: 7259 / Vorderwies 7, 9565 Rothenhausen

 

Auflagefrist: 10.10.2025 - 29.10.2025

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang

oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.

 


 Gesuch Nr. 25.09-53

 

Bauherr: Felix Max, Weingarten 46, 9504 Friltschen

 

Bauvorhaben:  Ersatz Ölheizung durch Holzstückheizung, Neubau Speicherraum aussen mit Treppenabgang (nachträgliches Baugesuch)

--> Gesuch (pdf), Pläne (pdf)

 

Projektverfasser: Hofmann und Fisch, Bauunternehmung GmbH, Märwilerstrasse 44, 9556 Affeltrangen

 

Parz. Nr. / Ort: 1037 / Weingarten 46, 9504 Friltschen

 

Auflagefrist: 10.10.2025 - 29.10.2025

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang

oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.

 

 


Gesuch Nr. 25.09-54

 

Bauherr: SKH Immobilien AG, Weinfelderstrasse 17, 9517 Mettlen

 

Bauvorhaben:  Abbruch Schulhaus und Remise, Neubau 4 MFH mit Tiefgarage, 8 Erdwärmesonden, PV-Anlage

--> Beschrieb (pdf), Gesuch (pdf), Pläne (pdf)

 

Projektverfasser: move2 Architektur, Riedernstrasse 21, 9230 Flawil

 

Parz. Nr. / Ort: 2121 / Schulstrasse 4, 9503 Lanterswil

 

Auflagefrist: 10.10.2025 - 29.10.2025

 

Auflageort: Bauamt / Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang

oder Homepage www.bussnang.ch

 

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann jedermann der ein schutzwürdiges Interesse hat, öffentlich- sowie privatrechtlich Einsprache gegen das Bauvorhaben erheben. Einsprachen haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und sind schriftlich an den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Bussnang einzureichen.

Gemeindeverwaltung

Schulstrasse 1
9565 Bussnang
071 626 58 10
admin@bussnang.ch

Öffnungszeiten:
Montag- bis Freitagmorgen
08.00 – 11.45 Uhr

Montagnachmittag
13.30 – 18.00 Uhr

Dienstag- und Donnerstagnachmittag
13.30 – 17.00 Uhr

Am Mittwoch- und Freitagnachmittag
bleibt der Schalter, resp. die Verwaltung geschlossen.