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Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden. Daher sind keine telefonischen Adressauskünfte möglich.
Wünschen Sie eine Auskunft über eine Person, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Die Anfrage hat schriftlich zu erfolgen und für die Bearbeitung wird eine Gebühr von Fr. 20.- erhoben. Bitte legen Sie Ihrem Schreiben den erforderlichen Interessensnachweis und wenn möglich, Briefmarken im Wert von Fr. 20.00 bei. Andernfalls erhalten Sie mit der Antwort einen Einzahlungsschein von uns.