Online Schalter
Abmeldung / Abmeldung Strom und Wasser / Mieterwechsel
Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen: Ausländerausweis
eUmzug
Seit 1. Mai 2019 ist es auch möglich, sich elektronisch abzumelden. Dazu müssen Sie sich auf unserer Homepage www.bussnang.ch via Button Umzugsmeldung eUmzugCH durch das Programm arbeiten.
Abmeldung Strom und Wasser
Sie ziehen um? Was tun, damit Ihr/e Nachmieter/in nicht gratis auf Ihre Kosten Energie beziehen?
Bei einem Wohnungs- oder Geschäftslokalwechsel ist eine Zwischenablesung des Energie- und Wasserverbrauchs notwendig. Bitte melden Sie sich dafür mindestens 8 Tage vor dem Umzugstermin telefonisch (Tel. 071 626 82 82) oder schriftlich (
Mieterwechsel
Seit dem 1. August 2009 müssen die Vermieter den Gemeinden melden, wenn Mieter aus- oder einziehen.